So geht es nicht

Es passiert extrem selten, aber es passiert. Da kaufe ich mir eine Flasche Bier und muss zu Hause feststellen, dass sie verdorben ist. Ich trinke seit fast einem halben Jahrhundert Bier und es war erst mein drittes Mal, dass mir so etwas passiert ist. Ich habe sogar Verständnis dafür, dass das einmal vorkommen kann, auch wenn es nicht passieren darf. Bei einem Industriebier für einen Euro oder darunter würde ich auch keinen weiteren Gedanken daran verschwenden. Diesmal war es aber eine verdorbene Flasche Schorschbock und wenn eine Flasche Bier für 12 Euro nicht in Ordnung ist, sieht die Welt doch etwas anders aus. Normalerweise würde ich in einer solchen Situation zum Händler zurückgehen und ihm die verdorbene Flasche auf den Tisch stellen, damit er sie ersetzt. Da ich aber in Essen wohne und ich das Bier aus Hamburg mitgenommen hatte, wohin ich nicht jeden Tag fahre, wollte ich keine unnötigen Kosten verursachen und habe mich direkt an die Brauerei gewandt. Dieser Anruf verlief ausgesprochen unangenehm.

Nachdem mein Gesprächspartner sich gemeldet hatte, schilderte ich ihm in sachlichem Ton die Situation. Dann hätte ich eigentlich einen Lösungsvorschlag erwartet. Erleben musste ich aber leider das Gegenteil. Zunächst einmal hieß es, das könne überhaupt nicht sein; das Bier enthielte so viel Alkohol, dass es nicht verderben könne. Dann warf er mir ziemlich unverblümt vor, dass ich nur eine weitere Flasche Bier schnorren wolle. Und der Hammer: Er behauptete, dass es ihm gesetzlich verboten sei, mir Ersatz zu leisten.

Diese drei Behauptungen sind Unsinn und ich empfinde sie als extrem unverschämt. Das Bier enthält 13 % vol. Alkohol. Einen ähnlichen Alkoholgehalt hat auch Wein. Aus Wein wird Essig hergestellt. Essig ist mal ganz laienhaft ausgedrückt kontrolliert mit Hilfe von Essigbakterien verdorbener Wein (damit keine Missverständnisse entstehen: ich halte Essig nicht für etwas schlechtes und es gibt echte Delikatessen, während unkontrolliert verdorbener Wein ungenießbar ist). Weshalb soll Bier mit einem vergleichbaren Alkoholgehalt nicht verderben können?

Ich habe es auch nicht nötig, einen Brauer um eine Flasche Bier anzuschnorren. Ich habe es auch nicht versucht, sondern ich habe lediglich die Situation geschildert und wollte einen Kommentar von ihm haben. Mit solchen Behauptungen habe ich aber nicht gerechnet.

Über die Behauptung, ein Produzent eines Lebensmittels dürfe nicht für sein Produkt haften, schreibe ich mal nichts. Eine solche Aussage ist an Unverschämtheit kaum zu überbieten. Was hätte wohl die Lebensmittelüberwachung zu diesem Bier gesagt, wenn ich es dort eingereicht hätte?

Dass es auch ganz anders geht zeigt die Reaktion des Händlers, bei dem ich das Bier gekauft habe. Ich habe mich dort per Mail gemeldet und einige Stunden später kam ein Anruf. Mein dortiger Gesprächspartner erklärte mir, dass dies besonders bei Flaschen mit Bügelverschluss schon mal passieren könne und dass ich die Flasche einfach zurückbringen solle. Auf meinen Einwand, dass ich erst etwa einen Monat später wieder nach Hamburg komme, sagte er mir, dass das kein Problem sei. Ich hätte eigentlich damit gerechnet, dass ich die Flasche per Paket zusenden müsse, um sicherzustellen, dass das Bier bereits beim Verkauf verdorben war und dass das nicht erst bei mir durch unsachgemäße Lagerung passiert ist. Mir wurde auch freigestellt, ob ich eine neue Flasche Schorschbock, das Geld zurückbekommen oder mit andere Bier aussuchen wolle. Diese Vorgehensweise empfinde ich als sehr kulant.

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