Brauerei Härle: Hauptsacheverfahren ab 22. Januar

Erinnern Sie sich noch? Im Sommer hatte der “Verband Sozialer Wettbewerb” die kleine Brauerei Härle abgemahnt, da sie einige ihrer Biere mit dem Begriff “bekömmlich” beworben hatte. Das Landgericht Ravensburg hatte im Eilverfahren die Abmahnung für rechtens erklärt und war der Meinung, dass das Wort “bekömmlich” eine gesundheitsbezogene Aussage sei. Gegen dieses Urteil, das nicht nur bei mir auf Unverständnis gestoßen ist, hat die kleine Brauerei aus Leutkirch Berufung eingelegt. Nun hat das Gericht die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens auf den 22. Januar gelegt. Es bleibt der Brauerei nur zu wünschen, dass nicht erneut Richter Göller zu entscheiden hat, der bereits im Sommer gegen die Brauerei entschieden hat.

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