Um 10:07 war es so weit: der Prozess des „Verband Sozialer Wettbewerb e.V.“ begann. Richter Gerhard Ruf begann die Verhandlung mit dem launischen Spruch: „Es geht um eine wirklich spannende Frage. Das Bier von Härle kann ich allerdings nicht beurteilen, das habe ich noch nicht getrunken“. Aber nur elf Minuten später führt er aus: „Aus unserer Sicht nach der Vorberatung kann man mit Blick auf EuGH-Spruch nur so entscheiden wie das Landgericht Ravensburg“. Das hatte ja dem VSW Recht gegeben, und Härle die Nutzung von „bekömmlich“ untersagt. Ich habe dieses Urteil damals schon nicht verstanden. Der Begriff „bekömmlich“ verspricht für sich schließlich noch keine Verbesserung der Gesundheit, sondern sagt lediglich aus, dass es dem Konsumenten nach dem Genuss nicht schlechter geht. Auch der Duden, der bekanntlich eine gewisse Deutungshoheit im Bereich der deutschen Sprache innehat, sieht das wie ich.
Eine gesundheitliche Aussage wäre nach meiner Ansicht etwas wie „der Genuss dieses Bieres hilft gegen Verstopfung“. Das hat aber niemand behauptet. Betrachten wir die Sache doch einmal andersrum: wenn ein Bier nicht als bekömmlich beworben werden darf, muss ich als Konsument wohl davon ausgehen, dass es unbekömmlich ist. Aber darf in Deutschland ein unbekömmliches Lebensmittel überhaupt auf den Markt kommen? Hoffentlich nicht. Bekömmlichkeit ist bei Lebens- und Genussmitteln eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Um 10:41 Uhr veröffentlicht Frau Korf von schwaebische.de einen Ausspruch von Richter Ruf: „Wer bekömmlich liest, denkt vielleicht: Von dem Bier bekomme ich nicht schon nach drei Halben Kopfweh, sondern erst nach fünf“. Mit Verlaub Herr Richter Ruf: fünf halbe Liter sind nun wirklich kein bestimmungsgemäßer Konsum von Bier, das ist bereits an der Grenze zum Missbrauch. Und dass ein Missbrauch nicht bekömmlich ist gilt auch für andere Produkte, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gesundheitsfördernd sind.
Auffällig ist, dass sich der VSW eine kleine Brauerei für ihre Abmahnung ausgesucht hat. Weshalb wurde keine Großbrauerei wie Augustiner abgemahnt? Vermutlich weil der Verband davon ausgegangen ist, dass eine kleine Brauerei nicht den Mut und/oder die Mittel hat, sich gegen diesen Unsinn zu wehren.
Im Moment hat das Gericht die Verhandlung für zehn Minuten unterbrochen.
Nach der Unterbrechung erklärt Härle, dass er seine Berufung nicht zurückruft. Er bittet um ein Urteil und darum, dass eine Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen wird. Anders ausgedrückt rechnet er mit einer Niederlage und will sich weiter wehren. Das Gericht wird das Urteil am 3. November verkünden.
Zum Abschluss möchte ich noch www.schwaebische.de für den Liveblog danken, aus dem ich die Informationen für diesen Artikel genommen habe.