{"id":1700,"date":"2016-03-24T05:58:05","date_gmt":"2016-03-24T05:58:05","guid":{"rendered":"http:\/\/bierblog.info\/?p=1700"},"modified":"2016-03-24T08:08:51","modified_gmt":"2016-03-24T08:08:51","slug":"500-jahre-reinheitsgebot-was-ist-das-ueberhaupt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bierblog.info\/?p=1700","title":{"rendered":"500 Jahre Reinheitsgebot \u2013 was ist das \u00fcberhaupt?"},"content":{"rendered":"<div class=\"shariff\" data-title=\"500 Jahre Reinheitsgebot \u2013 was ist das \u00fcberhaupt?\" data-info-url=\"http:\/\/ct.de\/-2467514\" data-backend-url=\"https:\/\/bierblog.info\/wp-content\/plugins\/shariff-sharing\/backend\/index.php\" data-temp=\"\/tmp\" data-ttl=\"60\" data-service=\"gftr\" data-services='[\"googleplus\",\"facebook\",\"twitter\",\"reddit\",\"info\"]' data-image=\"\" data-url=\"https:\/\/bierblog.info\/?p=1700\" data-lang=\"de\" data-theme=\"colored\" data-orientation=\"horizontal\"><\/div><p>In diesem Jahr wird \u00fcberall des 500j\u00e4hrigen Jahrestags des deutschen Reinheitsgebots f\u00fcr Bier gedacht, es werden Ausstellungen zu diesem Jubil\u00e4um eingerichtet\u2026 Aber was ist das Reinheitsgebot eigentlich und ist das urspr\u00fcngliche Reinheitsgebot eigentlich noch g\u00fcltig? Ich versuche an dieser Stelle einmal, die Fakten zusammenzutragen.\n<\/p>\n<p>Gerne wird das Reinheitsgebot, das die bayerischen Herz\u00f6ge Wilhelm IV. und Ludwig X. am 23. April 1516 in Ingolstadt verk\u00fcndet haben, als das \u00e4lteste noch g\u00fcltige Verbraucherschutzgesetz der Welt bezeichnet. Ich kenne noch mindestens eine weitere Begr\u00fcndung f\u00fcr den Erlass des Reinheitsgebots, aber in diesem Artikel bleibe ich bei der offiziellen Begr\u00fcndung.\n<\/p>\n<p>In der urspr\u00fcnglichen Fassung des Reinheitsgebots sollten die Konsumenten vor \u00fcberzogenen Preisen sowie vor minderwertigen oder sogar giftigen Rohstoffen gesch\u00fctzt werden. Heute ist nur noch der Teil \u00fcbriggeblieben, der Gerste, Hopfen und Wasser f\u00fcr das Bier vorschreibt. Aber auch dieser Teil ist in der Vergangenheit immer wieder ge\u00e4ndert worden. Am Bekanntesten d\u00fcrfte die \u00c4nderung von Gerste in Gerstenmalz sein, da die Brauer irgendwann feststellten, dass sich die Gerste nach dem Malzen deutlich besser verbrauen l\u00e4sst. Au\u00dferdem ist heute die Verwendung von Hefe erlaubt. Die Hefe war auch vor 500 Jahren erforderlich, sie war aber noch nicht bekannt, weshalb das Brauen mit wilden Hefen erforderlich war. Dieses Vorgehen ist heute noch in Belgien bekannt. Die Hefe wurde erst im 19. Jahrhundert in das Reinheitsgebot aufgenommen, nachdem Louis Pasteur die Wichtigkeit der Hefe f\u00fcr das Brauen von Bier nachgewiesen hatte.\n<\/p>\n<p>Es wird gerne vom &#8222;Deutschen Reinheitsgebot&#8220; gesprochen. Das ist aber genau genommen nicht richtig. Erst mit dem Reichsgesetz vom 3. Juni 1906 \u00fcbernahm das Deutsche Reich im Wesentlichen die Regelungen des Bayerischen Reinheitsgebotes f\u00fcr die Bierherstellung. Als Bayern im Jahr 1918 der Weimarer Republik beitrat, lie\u00df sich Bayern in den Beitrittsverhandlungen zusichern, dass auch weiterhin im Freistaat keine besonderen Biere zugelassen werden, die noch weitere Zus\u00e4tze wie Zucker, Zuckerkul\u00f6r oder Gew\u00fcrze enthalten. Beispiele f\u00fcr diese besonderen Biere sind der Schwarze Abt aus Neuzelle, dem beim Brauen  Zucker zugesetzt wird, oder Witbier, das mit Bitterorangen und Koriander enth\u00e4lt.\n<\/p>\n<h2>Der Originaltext des Reinheitsgebots<br \/>\n<\/h2>\n<p>&#8222;Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin \u00fcberall im F\u00fcrstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren St\u00e4dten und M\u00e4rkten, die keine besondere Ordnung daf\u00fcr haben, von Michaeli (29. September) bis Georgi (23. April) eine Ma\u00df (bayerische, entspricht 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelf\u00f6rmiges Geschirr f\u00fcr Fl\u00fcssigkeiten \u2013 nicht ganz eine Ma\u00df) Bier f\u00fcr nicht mehr als einen Pfennig M\u00fcnchener W\u00e4hrung und von Georgi bis Michaeli die Ma\u00df f\u00fcr nicht mehr als zwei Pfennig derselben W\u00e4hrung, der Kopf f\u00fcr nicht mehr als drei Heller (gew\u00f6hnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angef\u00fchrter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll.\n<\/p>\n<p>Wo aber einer nicht M\u00e4rzen sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben w\u00fcrde, soll er es keineswegs h\u00f6her als um einen Pfennig die Ma\u00df ausschenken und verkaufen.\n<\/p>\n<p>Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren St\u00e4dten, M\u00e4rkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr St\u00fccke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.\n<\/p>\n<p>Wer diese unsere Anordnung wissentlich \u00fcbertritt und nicht einh\u00e4lt, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden.\n<\/p>\n<p>Wo jedoch ein Gastwirt von einem Bierbr\u00e4u in unseren St\u00e4dten, M\u00e4rkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (enth\u00e4lt etwa 60 Liter) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemand erlaubt und unverboten sein, die Ma\u00df oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.\n<\/p>\n<p>Gegeben von Wilhelm IV.\n<\/p>\n<p>Herzog in Bayern\n<\/p>\n<p>am Georgitag zu Ingolstadt anno 1516\n<\/p>\n<p>So, jetzt kennen wir den urspr\u00fcnglichen Text des Reinheitsgebots. Hier sind also nicht nur die erlaubten Zutaten aufgelistet, sogar der H\u00f6chstpreis wurde festgelegt. Versuchen Sie aber nicht, sich auf dem Oktoberfest in M\u00fcnchen auf diese Vorschrift zu berufen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen das gut bekommen w\u00fcrde. Oder Sie versuchen es und schicken mir hinterher ein Selfie, das Sie zeigt, nachdem Sie aus dem Festzelt herauskomplimentiert wurden.\n<\/p>\n<h2>Was gab es vor dem Reinheitsgebot von 1516?<br \/>\n<\/h2>\n<p>Bereits vor 1516 gab es Reinheitsgebote f\u00fcr Bier, die aber nur lokale oder regionale Bedeutung hatten. Hier eine Auswahl.\n<\/p>\n<h3>Augsburg 1156<br \/>\n<\/h3>\n<p>Mit der &#8222;Justitia Civitatis Augustensi&#8220; verlieh Friedrich Barbarossa am 21. Juni 1156 das Stadtrecht an die Stadt Augsburg das erste Stadtrecht Deutschlands. Darin hei\u00dft es: &#8222;Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Ma\u00df gibt, soll er gestraft werden&#8230;&#8220; Das Strafma\u00df betrug 5 Gulden, zu damaliger Zeit eine betr\u00e4chtliche Summe, beim dritten Versto\u00df drohte die Aberkennung des Braurechts.\n<\/p>\n<h3>N\u00fcrnberg 1293<br \/>\n<\/h3>\n<p>Aus dem Jahr 1293 stammt eine Vorschrift, die besagt, dass f\u00fcr Bier aus N\u00fcrnberg nur Gerste verbraut werden darf.\n<\/p>\n<h3>Weimar 1348<br \/>\n<\/h3>\n<p>In Weimar wurde 1348 festgelegt, dass kein Brauer seinem Bier andere Grundstoffe als Malz und Hopfen zusetzen darf.\n<\/p>\n<h3>M\u00fcnchen: 1363 \u2013 1487<br \/>\n<\/h3>\n<p>M\u00fcnchen gilt bekanntlich als Hauptstadt des deutschen Biers. Bereits 1363 erhielten zw\u00f6lf Stadtr\u00e4te die Bieraufsicht. Auf diese Weise sollte die Qualit\u00e4t des Gebrauten deutlich verbessert werden. 1420 musste das M\u00fcnchner Bier laut Vorschrift eine bestimmte Zeit lang lagern, ehe es ausgeschenkt werden durfte und 1447 wurde schlie\u00dflich festgeschrieben, dass nur Gerste, Hopfen und Wasser zum Brauen Verwendung finden darf.\n<\/p>\n<h3>Wei\u00dfensee 1434<br \/>\n<\/h3>\n<p>In einer Wirthausverordnung aus dem Jahr 1434 wurde in Wei\u00dfensee in Th\u00fcringen festgelegt, das f\u00fcrs Bierbrauen ausschlie\u00dflich Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden d\u00fcrfen.\n<\/p>\n<h3>Regensburg 1447<br \/>\n<\/h3>\n<p>In Regensburger sollte ab 1447 ein Stadtarzt das in der Stadt gebraute Bier und die verwendeten Zutaten streng kontrollieren. Seine Erfahrungen f\u00fchrten 1453 zur Einf\u00fchrung einer Brauordnung. Hinfort durften &#8222;Weder Samen noch Gew\u00fcrz oder Gestr\u00fcpp&#8220; dem Bier beigemischt werden.\n<\/p>\n<h3>Herzogtum Bayern-Landshut 1493<br \/>\n<\/h3>\n<p>Die vermutlich erste Vorschrift, deren Wirkungsbereich nicht auf eine Stadt beschr\u00e4nkt war, wurde von Herzog Georg dem Reichen f\u00fcr sein Herzogtum Bayern-Landshut erlassen. Seine Biersatzordung von 1493 schrieb fest: &#8222;Die Bierbrauer und andere sollten nichts zum Bier gebrauchen denn allein Malz, Hopfen und Wasser, noch dieselben Brauer, auch die Bierschenken und andere nichts Anderes in das Bier tun &#8211; bei Vermeidung von Strafe an Leib und Gut.&#8220;\n<\/p>\n<p>Soweit also eine \u00dcbersicht \u00fcber Biervorschriften, die \u00e4lter sind als das in diesem Jahr gefeierte Reinheitsgebot. Mir f\u00e4llt auf, dass in diesen \u00e4lteren Vorschriften bereits von Malz die Rede ist, w\u00e4hrend das Reinheitsgebot, das sp\u00e4ter erschienen ist, noch von Gerste die Rede war. Eine Antwort auf diesen augenf\u00e4lligen Widerspruch habe ich leider nicht gefunden.\n<\/p>\n<h2>Ist das Reinheitsgebot noch zeitgem\u00e4\u00df?<br \/>\n<\/h2>\n<p>Auf diese Frage kann ich keine abschlie\u00dfende Antwort geben. So einfach die Frage erscheint, so komplex ist eine Antwortfindung. Ich will hier aber einmal meine Gedankeng\u00e4nge niederschreiben.\n<\/p>\n<h3>Welchen Sinn hat das Reinheitsgebot?<br \/>\n<\/h3>\n<p>Zun\u00e4chst einmal ist da die Lebensmittelsicherheit. Da halte ich die allgemeine Lebensmittelsicherheit f\u00fcr ausreichend. Wir essen Haferflocken ohne uns zu vergiften. Das w\u00fcrde uns auch nicht passieren, wenn Hafer verbraut w\u00fcrde. Auch die urspr\u00fcngliche Absicht, keine Konkurrenzsituation zwischen Brauer und B\u00e4cker aufkommen zu lassen, d\u00fcrfte bei uns heute keine Rolle mehr spielen. Nach Medienberichten werden weltweit etwa 70 % der pflanzlichen Produktion f\u00fcr die Tierf\u00fctterung verwendet. Und in letzter Zeit wurde mehrfach im Fernsehen berichtet, dass vom Rest noch einmal ein Drittel entsorgt wird. Damit landet gerade mal ungef\u00e4hr ein F\u00fcnftel der Pflanzenproduktion auf unseren Tellern. Im Gegensatz zur Situation vor 500 Jahren, als Lebensmittel noch knapp und Hungersn\u00f6te an der Tagesordnung waren, greift das Argument der Konkurrenzsituation beim Getreide heute nicht mehr.\n<\/p>\n<p>Bier, das nach dem Reinheitsgebot gebraut wird, ist ein Naturprodukt. Dieses Argument wird h\u00e4ufig von den Bef\u00fcrwortern des Reinheitsgebots in Feld gef\u00fchrt. Aber seien wir mal ehrlich. Das Getreide wird gekeimt, gedarrt, gemahlen, gekocht, vergoren\u2026 Auch der Hopfen wird in vielen F\u00e4llen recht derbe behandelt, bevor er zum Brauen verwendet wird. In vielen F\u00e4llen wird beim Brauen Hopfenextrakt verwendet. Dieser enth\u00e4lt haupts\u00e4chlich die Bitterstoffe des Hopfens, so dass Bier, in dem beim Brauprozess ausschlie\u00dflich Hopfenextrakt verwendet wurde, meist recht langweilig schmecken und als Billigbier verramscht werden. Andererseits hat Slowfood dem Bier im Jahr 2015 eine Ausgabe seiner Zeitschrift gewidmet, in der ein Sprecher des bayerischen Brauerbunds unwidersprochen ausgef\u00fchrt hat, dass die erste Hopfung durchaus mit Hopfenextrakt durchgef\u00fchrt werden kann, da die Aromen des Hopfens verfliegen w\u00fcrden. Erst bei der zweiten Hopfung ist die Verwendung von Naturhopfen oder von Hopfenpellets erforderlich.  Dem widersprechen die Brauer, die mit Naturhopfen arbeiten. Ich bin kein Brauer, sondern Konsument und kann das nicht beurteilen. Aber Hopfenextrakt ist zun\u00e4chst eine Paste, die ggf. mit einer L\u00f6sung als Tr\u00e4germaterial gemischt und spr\u00fchgetrocknet wird. Vom urspr\u00fcnglichen Hopfen ist dieses Produkt dann doch recht weit entfernt, trotzdem aber seit 1968 nach dem Reinheitsgebot erlaubt.\n<\/p>\n<p>Ein anderes Thema, an dem sich die Geister scheiden, ist das Farbebier. Dabei handelt es sich um ein sehr stark eingebrautes dunkles Bier, das konzentriert und dem eigentlichen Bier, das verkauft werden soll, zugegeben wird. Obwohl das Farbebier nichts per se schlechtes ist und wohl auch nicht deklariert werden muss, ist es nicht unumstritten. Dr. D. Lachenmeier schrieb 2008 auf der <a href=\"http:\/\/www.ua-bw.de\/pub\/beitrag.asp?subid=2&amp;Thema_ID=2&amp;ID=946\">Website des Chemischen und Veterin\u00e4runtersuchungsamtes Karlsruhe<\/a>: &#8222;Dunkle Biere werden aus \u00f6konomischen Gr\u00fcnden sehr oft nicht unter Verwendung dunkler Malze, sondern durch nachtr\u00e4gliche F\u00e4rbung von hellem Bier mit sogenannten R\u00f6stmalzbierkonzentraten (fr\u00fcher Farbebier genannt) hergestellt. Solche nachgemachten dunklen Biere sind aus Sicht der amtlichen Lebensmittel\u00fcberwachung nur unter entsprechender Kenntlichmachung verkehrsf\u00e4hig \u2026 Von 80 untersuchten dunklen Bieren wurden lediglich 18 (22%) ausschlie\u00dflich unter Verwendung von dunklem Malz hergestellt. Bei 22 Bieren (28?%) konnten Anteile dunklen Malzes nachgewiesen werden, wobei offensichtlich geringere Anteile R\u00f6stmalzbierkonzentrat zur Farbeinstellung verwendet wurden. Die restlichen 40 dunklen Biere (50%) wurden durch Umf\u00e4rben aus hellen Bieren hergestellt, wobei nur 8 Biere (20 % der umgef\u00e4rbten) eine ausreichende Kenntlichmachung aufwiesen.&#8220;\n<\/p>\n<p>Dann ist das Reinheitsgebot sicher auch als Werbeargument hilfreich. Der Begriff suggeriert einfach Vertrauen. Aber m\u00fcssen deshalb alle anderen Rohstoffe verboten werden? Was spricht dagegen, Bier wie jedes andere Lebensmittel zu behandeln und nur den Bieren, die aus den vier Zutaten im Reinheitsgebot hergestellt wurden, die Werbung mit dem Reinheitsgebot zu erlauben? Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.\n<\/p>\n<p>Diesen Artikel habe ich mit Material vom <a href=\"http:\/\/www.private-brauereien.de\/de\/index.php\">Private Brauereien Bayern e.V.<\/a> erstellt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In diesem Jahr wird \u00fcberall des 500j\u00e4hrigen Jahrestags des deutschen Reinheitsgebots f\u00fcr Bier gedacht, es werden Ausstellungen zu diesem Jubil\u00e4um eingerichtet\u2026 Aber was ist das Reinheitsgebot eigentlich und ist das urspr\u00fcngliche Reinheitsgebot eigentlich noch g\u00fcltig? Ich versuche an dieser Stelle einmal, die Fakten zusammenzutragen. 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