Archiv für den Monat: März 2016

Alpirsbacher Starkbier

Auf dieses Bier bin ich besonders gespannt. Aus der Alpirsbacher Brauerei kommen eher milde Biere, bei denen die Brauer eher mit dem Malz experimentieren (und das mit wirklich gutem Ergebnis) und bei denen der Hopfen eher dezent eingesetzt wird. Wie passt das mit einem Starkbier zusammen? Das werde ich bei dieser Verkostung versuchen zu ergründen. Das Etikett verrät mir, dass das Bier ausschließlich mit Naturhopfen gebraut wurde, ansonsten enthält es keine erwähnenswerten Fakten. Dann kann ich ja mit der Verkostung beginnen.

In einem intensiven leuchtenden Goldgelb präsentiert sich das Bier. Abgerundet wird das Bild durch den weißen feinporigen Schaum, der auch einige Zeit erhalten bleibt. Mir fällt auch die große Menge Kohlensäure auf.

Das Aroma ist bestechend vielfältig. Karamelldüfte mischen sich mit Trockenfrüchten und Honig. Das macht wirklich Lust auf den ersten Schluck.

Der Antrunk ist bereits geschmacksintensiv und spritzig. Der Körper fällt durch einen intensiven süßen Malzgeschmack auf, dabei ist er rund, obwohl er kaum Bitternoten und auch keine Säure erkennen lässt. Das Bittere kommt erst im Abgang intensiv zum Vorschein, die Bittertöne bleiben aber sehr angenehm und der Geschmack bleibt auch lange erhalten.

Zutaten:

Brauwasser, Gerstenmalz, Hopfen

Alkoholgehalt:

7,3 % Vol.

Stammwürze:

16° Plato

Bittereinheiten:

30 IBU

Brauerei:

Alpirsbacher Klosterbräu
72275 Alpirsbach
http://www.alpirsbacher.de

TTIP und CETA – was hat das mit dem Bier zu tun?

Beim Thema TTIP denken die meisten Menschen an das Chlorhühnchen, das durch die Geheimverhandlungen zwischen der EU und den USA traurige Berühmtheit erlangt hat. Dabei geht es doch gar nicht um das arme Huhn, das in den USA in Chlor gebadet und in der EU mit Antibiotika vollgestopft wird. Ich weiß gar nicht, welche der beiden Methoden unappetitlicher ist, am Schlimmsten ist aber wohl die Massentierhaltung, die diese Behandlungen erforderlich macht und die durch TTIP zementiert werden soll. Aber TTIP ist noch mehr und TTIP steht auch nicht alleine.

Auch mit Kanada führt die EU Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen, CETA genannt. Dieses Abkommen ist auch bereits weiterverhandelt als TTIP. Und jetzt kommt das deutsche Bier ins Spiel, genauer gesagt das Bier aus Bayern. Weshalb das?

Bayerisches Bier ist bekannt und beliebt. Das gilt nicht nur im Inland, sondern es wird auch in großen Mengen exportiert. Der Export beschränkt sich nicht auf die Produkte von einigen Industriebrauereien, sondern in Bayern wird traditionell in vielen kleinen Brauereien handwerklich gebraut. Im Grunde stellen viele kleine Brauereien vorm allem in Franken Craft Beer her und damit haben sie bereits begonnen, als der Begriff Craft Beer noch gar nicht erfunden war. Bayerisches Bier ist in Europa auch eine geschützte geografische Angabe. Anders in Kanada. Dort ist “Bavarian Beer” ein Bierstil. Wenn nun CETA in Kraft tritt, können Sie beispielsweise in London ein Bavarian Beer kaufen, das aber nicht handwerklich im Allgäu gebraut wurde, sondern wenn Sie das Bier öffnen und verkosten, werden Sie feststellen, dass es sich um ein Billiggesöff aus Nordamerika handelt. Würden Sie anschließend noch einmal versuchen, ein Bier aus Bayern zu kaufen?

Der Präsident des Verbandes der Privaten Brauereien Bayern, Gerhard Ilgenfritz, befürchtet im Gespräch mit der Zeitung Kreisbote aus Sonthofen, dass die Regelungen in CETA 1:1 in TTIP übernommen werden. Zumindest für die Brauer in Bayern dürften diese Verträge böse Folgen haben.

Alpirsbacher Spezial

Jetzt habe ich wieder ein Bier aus dem Schwarzwald vor mir stehen, das untergärige Alpirsbacher Spezial. Das Etikett weist eine Besonderheit auf: es informiert darüber, dass dieses Bier ausschließlich mit Naturhopfen gebraut wurde. Vermutlich lässt sich daraus auch der Umkehrschluss ziehen, dass die anderen Biere aus der Brauerei in Alpirsbach ganz oder teilweise mit Pellets gebraut werden. Aber das ist Spekulation; wenden wir uns dem vor mit stehenden Bier zu.

In hellem Goldgelb präsentiert sich das kristallklare Bier im Glas, darüber eine durchschnittliche Menge gemischtporiger Schaum, der sich relativ schnell auflöst. Dafür sehe ich aber viel Kohlensäure.

Das Aroma ist bestechend: viel Malz, dazu der Duft von Blumen und Kräutern. Das macht Lust auf den ersten Schluck. Der Antrunk ist dann auch schon frisch und spritzig und wird von einem intensiven Körper gefolgt, malzig, rund, wenig bitter. Der Abgang ist mäßig bitter und klingt durchschnittlich lange nach.

Zutaten:

Brauwasser, Gerstenmalz, Hopfen

Alkoholgehalt:

5,2 % Vol.

Stammwürze:

12° Plato

Bittereinheiten:

22 IBU

Brauerei:

Alpirsbacher Klosterbräu
72275 Alpirsbach
http://www.alpirsbacher.de

Alpirsbacher Kleiner Mönch

Nun steht mal wieder ein Bier aus dem Schwarzwald vor mir. Der kleine Mönch wird von der Brauerei als untergäriges Mildbier angepriesen. Na, dann wollen wir mal sehen, wie sich der Mönch so schlägt.

Intensiv rotgolden und mit viel Kohlensäure steht das Bier im Glas. Darüber ein feinporiger Schaum, der auch recht lange erhalten bleibt.

Das Aroma besticht durch den Duft reifer Früchte, zusammen mit Apfel, Gewürzen und einem Hauch Bitterorange.

Der Antrunk ist recht süß, dabei aber aufgrund der reichlich vorhandenen Kohlensäure frisch und spritzig. Der Körper ist kraftvoll, beinahe wuchtig. Die Malzsüße steht nach wie vor im Vordergrund, dazu kommen bereits leichte Bitterstoffe sowie ein Hauch Säure. Ich würde mir etwas mehr Bitterstoffe wünschen, aber das Bier wird ja ausdrücklich als mild beworben. Sollte das eventuell nicht das richtige Bier für mich sein? Die aufkommende Enttäuschung verschwindet aber beim Abgang sofort wieder. Intensiv bitter mit einer leichten Zitrusnote verabschiedet sich das Bier durch die Kehle. Der Geschmack bleibt auch lange erhalten.

Insgesamt hat mich das Bier mit seinen Kontrasten überrascht. Von süß bis bitter mit leichten sauren Noten ändert sich der Geschmack des Bieres im Mund. So mag ich das.

Zutaten:

Brauwasser, Gerstenmalz, Hopfen

Alkoholgehalt:

5,4 % Vol.

Stammwürze:

12° Plato

Bittereinheiten:

22 IBU

Brauerei:

Alpirsbacher Klosterbräu
72275 Alpirsbach
http://www.alpirsbacher.de

500 Jahre Reinheitsgebot – was ist das überhaupt?

In diesem Jahr wird überall des 500jährigen Jahrestags des deutschen Reinheitsgebots für Bier gedacht, es werden Ausstellungen zu diesem Jubiläum eingerichtet… Aber was ist das Reinheitsgebot eigentlich und ist das ursprüngliche Reinheitsgebot eigentlich noch gültig? Ich versuche an dieser Stelle einmal, die Fakten zusammenzutragen.

Gerne wird das Reinheitsgebot, das die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. am 23. April 1516 in Ingolstadt verkündet haben, als das älteste noch gültige Verbraucherschutzgesetz der Welt bezeichnet. Ich kenne noch mindestens eine weitere Begründung für den Erlass des Reinheitsgebots, aber in diesem Artikel bleibe ich bei der offiziellen Begründung.

In der ursprünglichen Fassung des Reinheitsgebots sollten die Konsumenten vor überzogenen Preisen sowie vor minderwertigen oder sogar giftigen Rohstoffen geschützt werden. Heute ist nur noch der Teil übriggeblieben, der Gerste, Hopfen und Wasser für das Bier vorschreibt. Aber auch dieser Teil ist in der Vergangenheit immer wieder geändert worden. Am Bekanntesten dürfte die Änderung von Gerste in Gerstenmalz sein, da die Brauer irgendwann feststellten, dass sich die Gerste nach dem Malzen deutlich besser verbrauen lässt. Außerdem ist heute die Verwendung von Hefe erlaubt. Die Hefe war auch vor 500 Jahren erforderlich, sie war aber noch nicht bekannt, weshalb das Brauen mit wilden Hefen erforderlich war. Dieses Vorgehen ist heute noch in Belgien bekannt. Die Hefe wurde erst im 19. Jahrhundert in das Reinheitsgebot aufgenommen, nachdem Louis Pasteur die Wichtigkeit der Hefe für das Brauen von Bier nachgewiesen hatte.

Es wird gerne vom “Deutschen Reinheitsgebot” gesprochen. Das ist aber genau genommen nicht richtig. Erst mit dem Reichsgesetz vom 3. Juni 1906 übernahm das Deutsche Reich im Wesentlichen die Regelungen des Bayerischen Reinheitsgebotes für die Bierherstellung. Als Bayern im Jahr 1918 der Weimarer Republik beitrat, ließ sich Bayern in den Beitrittsverhandlungen zusichern, dass auch weiterhin im Freistaat keine besonderen Biere zugelassen werden, die noch weitere Zusätze wie Zucker, Zuckerkulör oder Gewürze enthalten. Beispiele für diese besonderen Biere sind der Schwarze Abt aus Neuzelle, dem beim Brauen Zucker zugesetzt wird, oder Witbier, das mit Bitterorangen und Koriander enthält.

Der Originaltext des Reinheitsgebots

“Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli (29. September) bis Georgi (23. April) eine Maß (bayerische, entspricht 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten – nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll.

Wo aber einer nicht Märzen sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.

Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.

Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden.

Wo jedoch ein Gastwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (enthält etwa 60 Liter) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemand erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.

Gegeben von Wilhelm IV.

Herzog in Bayern

am Georgitag zu Ingolstadt anno 1516

So, jetzt kennen wir den ursprünglichen Text des Reinheitsgebots. Hier sind also nicht nur die erlaubten Zutaten aufgelistet, sogar der Höchstpreis wurde festgelegt. Versuchen Sie aber nicht, sich auf dem Oktoberfest in München auf diese Vorschrift zu berufen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen das gut bekommen würde. Oder Sie versuchen es und schicken mir hinterher ein Selfie, das Sie zeigt, nachdem Sie aus dem Festzelt herauskomplimentiert wurden.

Was gab es vor dem Reinheitsgebot von 1516?

Bereits vor 1516 gab es Reinheitsgebote für Bier, die aber nur lokale oder regionale Bedeutung hatten. Hier eine Auswahl.

Augsburg 1156

Mit der “Justitia Civitatis Augustensi” verlieh Friedrich Barbarossa am 21. Juni 1156 das Stadtrecht an die Stadt Augsburg das erste Stadtrecht Deutschlands. Darin heißt es: “Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden…” Das Strafmaß betrug 5 Gulden, zu damaliger Zeit eine beträchtliche Summe, beim dritten Verstoß drohte die Aberkennung des Braurechts.

Nürnberg 1293

Aus dem Jahr 1293 stammt eine Vorschrift, die besagt, dass für Bier aus Nürnberg nur Gerste verbraut werden darf.

Weimar 1348

In Weimar wurde 1348 festgelegt, dass kein Brauer seinem Bier andere Grundstoffe als Malz und Hopfen zusetzen darf.

München: 1363 – 1487

München gilt bekanntlich als Hauptstadt des deutschen Biers. Bereits 1363 erhielten zwölf Stadträte die Bieraufsicht. Auf diese Weise sollte die Qualität des Gebrauten deutlich verbessert werden. 1420 musste das Münchner Bier laut Vorschrift eine bestimmte Zeit lang lagern, ehe es ausgeschenkt werden durfte und 1447 wurde schließlich festgeschrieben, dass nur Gerste, Hopfen und Wasser zum Brauen Verwendung finden darf.

Weißensee 1434

In einer Wirthausverordnung aus dem Jahr 1434 wurde in Weißensee in Thüringen festgelegt, das fürs Bierbrauen ausschließlich Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden dürfen.

Regensburg 1447

In Regensburger sollte ab 1447 ein Stadtarzt das in der Stadt gebraute Bier und die verwendeten Zutaten streng kontrollieren. Seine Erfahrungen führten 1453 zur Einführung einer Brauordnung. Hinfort durften “Weder Samen noch Gewürz oder Gestrüpp” dem Bier beigemischt werden.

Herzogtum Bayern-Landshut 1493

Die vermutlich erste Vorschrift, deren Wirkungsbereich nicht auf eine Stadt beschränkt war, wurde von Herzog Georg dem Reichen für sein Herzogtum Bayern-Landshut erlassen. Seine Biersatzordung von 1493 schrieb fest: “Die Bierbrauer und andere sollten nichts zum Bier gebrauchen denn allein Malz, Hopfen und Wasser, noch dieselben Brauer, auch die Bierschenken und andere nichts Anderes in das Bier tun – bei Vermeidung von Strafe an Leib und Gut.”

Soweit also eine Übersicht über Biervorschriften, die älter sind als das in diesem Jahr gefeierte Reinheitsgebot. Mir fällt auf, dass in diesen älteren Vorschriften bereits von Malz die Rede ist, während das Reinheitsgebot, das später erschienen ist, noch von Gerste die Rede war. Eine Antwort auf diesen augenfälligen Widerspruch habe ich leider nicht gefunden.

Ist das Reinheitsgebot noch zeitgemäß?

Auf diese Frage kann ich keine abschließende Antwort geben. So einfach die Frage erscheint, so komplex ist eine Antwortfindung. Ich will hier aber einmal meine Gedankengänge niederschreiben.

Welchen Sinn hat das Reinheitsgebot?

Zunächst einmal ist da die Lebensmittelsicherheit. Da halte ich die allgemeine Lebensmittelsicherheit für ausreichend. Wir essen Haferflocken ohne uns zu vergiften. Das würde uns auch nicht passieren, wenn Hafer verbraut würde. Auch die ursprüngliche Absicht, keine Konkurrenzsituation zwischen Brauer und Bäcker aufkommen zu lassen, dürfte bei uns heute keine Rolle mehr spielen. Nach Medienberichten werden weltweit etwa 70 % der pflanzlichen Produktion für die Tierfütterung verwendet. Und in letzter Zeit wurde mehrfach im Fernsehen berichtet, dass vom Rest noch einmal ein Drittel entsorgt wird. Damit landet gerade mal ungefähr ein Fünftel der Pflanzenproduktion auf unseren Tellern. Im Gegensatz zur Situation vor 500 Jahren, als Lebensmittel noch knapp und Hungersnöte an der Tagesordnung waren, greift das Argument der Konkurrenzsituation beim Getreide heute nicht mehr.

Bier, das nach dem Reinheitsgebot gebraut wird, ist ein Naturprodukt. Dieses Argument wird häufig von den Befürwortern des Reinheitsgebots in Feld geführt. Aber seien wir mal ehrlich. Das Getreide wird gekeimt, gedarrt, gemahlen, gekocht, vergoren… Auch der Hopfen wird in vielen Fällen recht derbe behandelt, bevor er zum Brauen verwendet wird. In vielen Fällen wird beim Brauen Hopfenextrakt verwendet. Dieser enthält hauptsächlich die Bitterstoffe des Hopfens, so dass Bier, in dem beim Brauprozess ausschließlich Hopfenextrakt verwendet wurde, meist recht langweilig schmecken und als Billigbier verramscht werden. Andererseits hat Slowfood dem Bier im Jahr 2015 eine Ausgabe seiner Zeitschrift gewidmet, in der ein Sprecher des bayerischen Brauerbunds unwidersprochen ausgeführt hat, dass die erste Hopfung durchaus mit Hopfenextrakt durchgeführt werden kann, da die Aromen des Hopfens verfliegen würden. Erst bei der zweiten Hopfung ist die Verwendung von Naturhopfen oder von Hopfenpellets erforderlich. Dem widersprechen die Brauer, die mit Naturhopfen arbeiten. Ich bin kein Brauer, sondern Konsument und kann das nicht beurteilen. Aber Hopfenextrakt ist zunächst eine Paste, die ggf. mit einer Lösung als Trägermaterial gemischt und sprühgetrocknet wird. Vom ursprünglichen Hopfen ist dieses Produkt dann doch recht weit entfernt, trotzdem aber seit 1968 nach dem Reinheitsgebot erlaubt.

Ein anderes Thema, an dem sich die Geister scheiden, ist das Farbebier. Dabei handelt es sich um ein sehr stark eingebrautes dunkles Bier, das konzentriert und dem eigentlichen Bier, das verkauft werden soll, zugegeben wird. Obwohl das Farbebier nichts per se schlechtes ist und wohl auch nicht deklariert werden muss, ist es nicht unumstritten. Dr. D. Lachenmeier schrieb 2008 auf der Website des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe: “Dunkle Biere werden aus ökonomischen Gründen sehr oft nicht unter Verwendung dunkler Malze, sondern durch nachträgliche Färbung von hellem Bier mit sogenannten Röstmalzbierkonzentraten (früher Farbebier genannt) hergestellt. Solche nachgemachten dunklen Biere sind aus Sicht der amtlichen Lebensmittelüberwachung nur unter entsprechender Kenntlichmachung verkehrsfähig … Von 80 untersuchten dunklen Bieren wurden lediglich 18 (22%) ausschließlich unter Verwendung von dunklem Malz hergestellt. Bei 22 Bieren (28?%) konnten Anteile dunklen Malzes nachgewiesen werden, wobei offensichtlich geringere Anteile Röstmalzbierkonzentrat zur Farbeinstellung verwendet wurden. Die restlichen 40 dunklen Biere (50%) wurden durch Umfärben aus hellen Bieren hergestellt, wobei nur 8 Biere (20 % der umgefärbten) eine ausreichende Kenntlichmachung aufwiesen.”

Dann ist das Reinheitsgebot sicher auch als Werbeargument hilfreich. Der Begriff suggeriert einfach Vertrauen. Aber müssen deshalb alle anderen Rohstoffe verboten werden? Was spricht dagegen, Bier wie jedes andere Lebensmittel zu behandeln und nur den Bieren, die aus den vier Zutaten im Reinheitsgebot hergestellt wurden, die Werbung mit dem Reinheitsgebot zu erlauben? Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.

Diesen Artikel habe ich mit Material vom Private Brauereien Bayern e.V. erstellt.

Die Metro verkauft jetzt auch Craft Beer

Die Metro ist immer wieder gut darin, mit ihrem Warensortiment zu überraschen. Jetzt habe ich gesehen, dass die Metro in einigen Märkten auch eine kleine Auswahl Craft Beer anbietet. Im Angebot sind die Biere der sechs Brauereien And Union, Crew Republic, Riegele, Amarcord, n.v. Roman s.a. und Uerige. Wenn wir bedenken, dass Fachhändler für Craft Beer mehrere hundert Biere verkaufen, ist das noch kein allzu großes Angebot. Aber zumindest schon mal ein Anfang, der hoffentlich möglichst viele Biertrinker davon überzeugen kann, dass Bier mehr sein kann als das Angebot der Fernsehbiere, die wir in jedem Supermarkt finden können.

Leider gibt es das Craft Beer nicht in allen Märkten, sondern lediglich in 16 ausgewählten Filialen (insgesamt gibt es 85 Märkte in Deutschland), die zu allem Überfluss auch nicht gleichmäßig über Deutschland verteilt sind: Düsseldorf, St. Augustin, Hamburg-Altona, Hamburg-Niendorf, Hamburg-Harburg, Hamburg-Rahlstedt, Berlin-Friedrichshain, Berlin-Marienfelde, Berlin-Berolina, Brunnthal, Neuss, München-Pasing, München-Freimann, Frankfurt-Rödelheim, Frankfurt-Riederwald und Mainz-Kastel.

Wenn wir uns die Auswahl der Metro-Märkte ansehen, in denen die Craft Beer-Szene am Verbreitetsten ist. Hoffen wir, dass die Szene weiterwächst und die Metro in Zukunft ihr Craft Beer-Angebot nicht nur ausweitet, sondern auch flächendeckend anbietet.

Das mieseste Bier Deutschlands

Der Rechtsradikalismus treibt in der letzten Zeit in Deutschland merkwürdige Blüten. Da wird gefordert, dass die Menschen, die vor Krieg und Vernichtung flüchten, an der Grenze erschossen werden sollen, die schrottreifen Boote, in denen die Menschen nach Griechenland kommen, sollen am Anlanden gehindert werden, die Grenzen sollen dichtgemacht werden… Und jetzt setzt die Brauerei Röhrl aus dem niederbayerischen Straubing noch einen drauf: das Grenzzaun-Bier.

Auf braunem Etikett wird in Fraktur-Schrift das zumindest umstrittene Wort Grenzzaun gedruckt. Dabei erinnern die beiden “z” nicht nur mich an die SS-Runen. Bis zu diesem Punkt könnten wir das ja alles noch als “dumm gelaufen” betrachten. Braunes Papier ist nicht per se etwas Schlechtes und auch wenn die Frakturschrift seit 1945 nicht mehr allgemein gebräuchlich ist, wird sie noch ab und an genutzt, um auf althergebrachte Produkte und Tradition hinzuweisen. Aber es kommt noch härter:

Auf dem Rückenetikett können wir neben “Beschützen, verteidigen, bewahren” noch Schlagworte wie “Heimatverbundenheit” und “Mir samma mia” lesen. Dazu passt dann auch das Totenkopf-Logo, das Brauerei daneben gedruckt hat. Und als wäre das noch nicht genug, gibt die Brauerei als Mindesthaltbarkeitsdatum noch den 9. November an, den Jahrestag der Reichsprogromnacht. Ich weiß nicht, ob es mit der Brauerei abgesprochen ist, aber einige Geschäfte verkaufen die “Grenzzaun Halbe” für 88 Cent. Die 88 ist in rechtsradikalen Kreisen das Akronym für den Hitler-Gruß.

Mit meiner Kritik an diesem Bier stehe ich nicht alleine. Hier noch einige Zitate:

“Einem Unternehmen, das mit Volkstümelei und unqualifizierten Beiträgen zur politischen Meinungsbildung auf sich Aufmerksam macht, sollte auf unserem Campus keine Möglichkeit gegeben werden, Profit zu erwirtschaften.” Leon Struve, Asta Regensburg

“Das Bier ist eine Provokation und Nährboden für rechte Ideen. Und es hat mit Humor oder bayerischen Werten rein gar nichts zu tun.” Verena Fücker, Online-Redakteurin / Autorin beim BR

“Abscheulich” findet dieses Gebaren auch Hubert Hierl. Der ist nicht nur der frühere Leiter der Bayerischen Vertretung in Berlin, sondern auch CSU-Stadtrat und Festreferent in der Bierstadt Freising. “Wir brauchen so was nicht.” Quelle: Merkur.de

Update: Wie nicht anders zu erwarten findet die AfD dieses menschenverachtende Bier gut. Nadine Randak, ASTA-Sprecherin sagt lt. BR online dazu: “Zum Beispiel hat sich auch der AfD-Kreis Deggendorf dazu positioniert und hat geschrieben, dass er das super findet. So ein rechts-gesinntes Klientel passt nicht an die Uni, die den Anspruch hat, weltoffen zu sein. Das Bier und die Brauerei haben an der Uni keinen Platz.”

Alpirsbacher Weizen Hefe Dunkel

, Nun steht wieder ein Bier aus dem Schwarzwald vor mir, das Alpirsbacher Weizen Hefe Dunkel. Gebraut wird das Bier mit Quellwasser aus dem Naturschutzgebiet Glaswaldriesen. Damit ist zumindest schon mal eine Quelle für Agrarchemikalien ausgeschlossen. Etwas ungewöhnlich ist der hohe Anteil Weizenmalz. Vorgeschrieben sind nur mehr als 50 %, für dieses Bier werden aber sogar zwei Drittel Weizenmalz verwendet. Das kommt auch dem Geschmack des Bieres zu Gute.

Haselnussbraun mit einer ganzen Menge Hefe steht das Bier im Glas. Darüber viel sehr cremiger reinweißer Schaum, der auch lange erhalten bleibt. Die Menge des Schaums ist für Weizenbiere typisch, die Standzeit ist überdurchschnittlich lang. Das macht das Einschenken des Bieres etwas schwierig, aber das ist ja bereits ein Ritus, den viele Weizenbiertrinker regelrecht zelebrieren.

Das Aroma ist kräftig. Ich stelle Karamell, Banane, Waldfrüchte und Gewürzaromen fest. Gegen diesen Duft lässt sich wirklich nichts sagen.

Der Antrunk ist spritzig und frisch, was auch der sehr feinperligen Kohlensäure geschuldet ist. Der Körper ist malzig, dabei leicht süß und es kommen einige saure Töne mit. Die Säure verstärkt sich im Abgang, wobei erstaunlich wenige Bitterstoffe zum Vorschein kommen. Wir haben hier also ein sehr mildes Bier.

Dieses Bier kann ich mir sehr gut an einem Sommerabend vorstellen. So mild, wie es ist, hätte ich ihm die 5,5 % Alkohol nicht zugetraut.

Zutaten:

Brauwasser, Weizenmalz, Gerstenmalz, Bierhefe, Hopfen

Alkoholgehalt:

5,5 % Vol.

Bittereinheiten:

12 IBU

Stammwürze:

12° Plato

Brauerei:

Alpirsbacher Klosterbräu
72275 Alpirsbach
www.alpirsbacher.de

Raschhofer Lebenskünstler Witbier

Nun habe mal wieder ein Bier aus Altheim im Innviertel in Österreich vor mir stehen, das Lebenskünstler Witbier aus der Brauerei Raschhofer. Diese im Jahr 1645 erstmals urkundlich erwähnte Brauerei stellt sowohl Craft Beer als auch mehrere Biere für den Massenmarkt her.

Ein Blick auf das Rückenetikett weist neben der üblichen Werbe-Prosa eine Besonderheit auf: in der Zutatenliste steht kein Hopfen. Die notwendigen Bitterstoffe stammen aus Kumquats, hier Bitterorangen genannt. Da können wir wohl mit Fug und Recht ein besonderes Bier erwarten. Beginnen wir also mit der Verkostung.

In einem hellen Goldgelb zeigt sich das obergärige Bier im Glas, dazu reichlich Kohlensäure und eine durchschnittliche Menge cremiger Schaum, der auch einige Zeit erhalten bleibt.

Das Aroma ist vielfältig. Ich stelle Karamell, Zitrusfrüchte und Kräuter fest.

Der Antrunk ist leicht süß und durch die feinperlige Kohlensäure angenehm frisch. Im Körper gesellt sich zu der Süße noch eine leichte Säure hinzu, so dass ein ausgeglichener runder Geschmack entsteht. Dieser Geschmack wird durch den ebenfalls verbrauten Koriandersamen vervollständigt. Der Abgang ist würzig mit wenig Bitterstoffen.

Zutaten:

Gerstenmalz, Haferflocken, Bitterorangen, Koriander

Alkoholgehalt:

5,1 % Vol.

Stammwürze:

12,2° Plato

Brauerei:

Brauerei Raschhofer
Braunauer Straße 12
4950 Altheim
Österreich
http://www.raschhoferbier.at

Veto Hopfentiger

Nach dem Schokobär will ich jetzt mit dem Hopfentiger das zweite Bier aus der Hopferei Hertig verkosten. Nachdem der Schokobär mir bereits ausgesprochen gut gefallen hatte, habe ich selbstverständlich an die Raubkatze aus dem gleichen Haus recht hohe Erwartungen. Bereits die Website dieses IPAs macht mit seiner phantasievollen Beschreibung Lust auf das Bier: “Naturtrüb und gold-orange, wie sein gestreiftes Fell, liegt der Hopfentiger im Glas und wartet auf Beute. Noch schnurrt das Kätzchen ganz sanft und betört dich mit seinen Aromen von reifen Aprikosen, frischen Erdbeeren und Brombeeren. Mit seinen 7,5% Vol. ist unsere Großkatze kein Leichtgewicht, dennoch folgt der erste fruchtige Tatzenschlag elegant auf der Zungenspitze mit einem spannenden Mix aus Waldbeer- und Grapefruitnoten. Doch direkt im Anschluss fährt der Tiger dann die Hopfenkrallen aus und beschert dir einen bitter-herben Abgang, bei dem du dich noch lange daran erinnern wirst, dass du es hier mit einem Raubtier zu tun hattest. Nimmst du den Kampf mit der Wildkatze auf?” Da bin ich ja mal gespannt, ob das Bier dem hier definierten Anspruch entspricht.

Bernsteinfarben und mit einer durchschnittlichen Menge cremigen Schaums, der lange erhalten bleibt, zeigt sich das Bier im Glas. Beim Aroma kann ich die Beschreibung auf der Website nicht bestätigen, ich rieche intensiv Zitronenschalen und Grapefruit, gepaart mit Banane und einem Hauch Karamell. Der Antrunk ist nicht so süß wie ich es aufgrund des intensiven Aromas erwartet hätte, dafür aber wunderbar frisch und spritzig. Die leichte Süße vereint sich auf der Zunge mit einer angemessenen Menge Säure, so dass ein wirklich runder Körper vorhanden ist, in dem sich auch erste Spuren der Bitterstoffe des Hopfens zeigen. Richtig zur Geltung kommen die Bitterstoffe aber erst beim Abgang, der kräftig bitter ist und lange nachklingt.

Der Hopfentiger ist ein Bier, das wirklich Spaß macht und das auch qualitativ zum Schokobär passt. Bislang bietet die Brauerei nur diese beiden Biere an, ich hoffe aber, dass das Angebot noch ausgeweitet wird und im Laufe der Zeit ein ganzer Zoo entsteht.

Zutaten:

Brauwasser, Gerstenmalz (Pale Ale, Pilsner, Wiener, Caramelmalz), Hopfen (Cascade, Centenniol, Chinook, Columbus), Hefe

Alkoholgehalt:

7,5 % Vol.

Stammwürze:

17,8° Plato

Bittereinheiten:

55

Brauerei:

Hopferei Hertrich
90537 Feucht b. Nürnberg
http://www.hopferei.de

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